Bonuslinks auf Webseiten können auf ein Glücksspielangebot hinweisen, sind aber nicht automatisch rechtswidrig. In Deutschland ist Werbung für erlaubte Angebote grundsätzlich möglich, muss jedoch die gesetzlichen Vorgaben beachten. Wer eine Anzeige oder einen Affiliate-Link für irreführend, unzulässig oder unzureichend gekennzeichnet hält, sollte deshalb zuerst festhalten, was genau zu sehen war. Für eine Beschwerde zählen der Zusammenhang, die beworbene Spielform und der konkrete Anbieter.

Wann ein Bonuslink problematisch sein kann

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 setzt Grenzen für Werbung. Sie darf unter anderem nicht gezielt Minderjährige oder besonders gefährdete Personen ansprechen und nicht irreführend sein. Außerdem gelten je nach Glücksspielart und Werbeform besondere Beschränkungen. Ein Bonusangebot ist daher nicht schon deshalb unzulässig, weil es einen finanziellen Anreiz verspricht. Relevant kann aber sein, ob Bedingungen klar dargestellt werden, ob die Werbung als solche erkennbar ist und ob ein erlaubter Anbieter beworben wird.

Bei redaktionell gestalteten Seiten ist auch die Trennung zwischen Inhalt und Werbung wichtig. Affiliate-Links können eine Vergütung auslösen, wenn Nutzerinnen und Nutzer über sie ein Angebot aufrufen oder sich anmelden. Wird dieser kommerzielle Zweck nicht hinreichend kenntlich gemacht, kann das neben glücksspielrechtlichen Fragen auch lauterkeitsrechtliche Aspekte berühren. Eine einzelne Beobachtung erlaubt allerdings nicht immer eine sichere rechtliche Bewertung.

Belege sichern, bevor der Link verschwindet

Vor einer Meldung empfiehlt es sich, die vollständige URL der Seite, Datum und Uhrzeit sowie den sichtbaren Werbetext festzuhalten. Screenshots sollten möglichst den gesamten Kontext zeigen: etwa die Überschrift, den Hinweis auf Werbung, den Bonus und die dazugehörigen Bedingungen. Bei dynamischen Anzeigen können sich Inhalte ändern oder später nicht mehr erreichbar sein.

Der sichtbare Text eines Links, etwa bonus ohne einzahlung, belegt allein noch nicht, welches Angebot sich hinter der Zieladresse befindet. Entscheidend sind auch die tatsächliche Zielseite und mögliche Weiterleitungen. Öffnen Sie unbekannte Seiten nur mit der gebotenen Vorsicht und geben Sie keine persönlichen Daten ein, um einen Sachverhalt zu prüfen. Für eine Beschwerde genügt in der Regel eine nachvollziehbare Dokumentation; sensible Daten Dritter sollten nicht unnötig weitergegeben werden.

Die zuständige Stelle auswählen

Bei Verdacht auf Werbung für unerlaubtes Glücksspiel oder auf Verstöße gegen glücksspielrechtliche Vorgaben ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) eine naheliegende Anlaufstelle. Sie überwacht bestimmte Bereiche des länderübergreifenden Glücksspielmarktes und stellt Informationen zu ihren Aufgaben und Kontaktmöglichkeiten bereit. Die Meldung sollte möglichst konkrete Angaben enthalten: Anbietername, Fundort, Zeitpunkt, Wortlaut der Werbung und – sofern erkennbar – die beworbene Glücksspielart.

Geht es vor allem um die Kennzeichnung kommerzieller Inhalte oder möglicherweise irreführende geschäftliche Angaben, können außerdem die Wettbewerbszentrale oder eine Verbraucherzentrale Hinweise geben. Welche Stelle tatsächlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Angeboten in Rundfunk oder audiovisuellen Medien können auch die zuständigen Landesmedienanstalten relevant sein. Eine Weiterleitung an die richtige Behörde ist möglich, aber nicht garantiert; eine sachliche Schilderung erleichtert die Einordnung.

Auch Betreiber und Plattformen informieren

Zusätzlich können Betroffene den Betreiber der Webseite anschreiben und um Prüfung oder Entfernung des Links bitten. Bei Werbung innerhalb einer Suchmaschine oder eines sozialen Netzwerks lässt sich der Inhalt oft über die jeweiligen Melde- und Beschwerdefunktionen beanstanden. Diese Wege ersetzen keine Behördenbeschwerde, können aber sinnvoll sein, wenn eine Anzeige weiter ausgespielt wird oder der Seitenbetreiber erreichbar ist.

Was eine gute Beschwerde leisten kann

Eine Meldung sollte Beobachtungen von Vermutungen trennen und keine unbelegten Vorwürfe enthalten. Beschreiben Sie knapp, warum die Werbung problematisch erscheint, und fügen Sie die gesicherten Belege bei. Die zuständige Stelle entscheidet selbst, ob sie weitere Informationen benötigt oder ein Verfahren einleitet. Auch wenn daraus nicht unmittelbar eine sichtbare Maßnahme folgt, hilft eine präzise Beschwerde dabei, mögliche Regelverstöße nachvollziehbar zu prüfen.